Firmenrechtsschutz / Rechtsschutz für Selbstständige

  • Schützt Unternehmen und Selbstständige bei Rechtsstreitigkeiten
  • Prozess- und Anwaltskosten sind u.a. abgedeckt
  • Sichert gegen u.a. gegen Kunden- und Mitarbeiterklagen ab
Leistung
Preis

Was ist ein Firmenrechtsschutz?

Der Firmenrechtsschutz, auch Rechtsschutz für Selbstständige, Gewerberechtsschutz oder Betriebsrechtsschutz genannt, ist eine der unverzichtbaren Gewerbeversicherungen. Sie sichert Selbstständige und Firmen aller Größen bei rechtlichen Angelegenheiten ab. So erstattet der Firmenrechtsschutz alle Kosten, die in Zusammenhang einer Rechtsstreitigkeit entstehen, wie z.B. Prozess- und Anwaltskosten, Gutachter, Zeugen, Anreisekosten etc. Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtssteit Folge einer gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens ist.

Wen sichert der Firmenrechtsschutz ab?

Die Deckung im Rahmen der Firmen- und Gewerberechtsschutzversicherung erstreckt sich über mehrere Beteiligte. Natürlich ist die Hauptperson der Unternehmer selbst. Wenn es sich hier um einen alleinigen Gewerbetreibenden handelt erfolgt die Deckung für ihn selbst. Darüber hinaus erfolgt die Deckung für die Fälle, die durch das Unternehmen an sich entstanden sind. Hierbei ist es unerheblich, ob der Fall durch den Inhaber oder auch einen Mitarbeiter hervorgerufen wurde. Die Gewerberechtschutzversicherung macht in diesen Fällen keinen Unterschied.

Entsprechend sind die Mitarbeiter und selbst auch helfende Familienangehörige mitversichert. Bei letzteren sollte allerdings vorher genau mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden, wer als helfender Familienangehöriger zählt damit im Schadensfall auch eine ordentliche Deckung vorliegt.

Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Unternehmen und Selbstständige sind durch den Firmenrechtsschutz abgesichert

Was deckt der Rechtsschutz für Selbstständige ab?

Die Deckungsvarianten in den Rechtsschutzversicherungen sind vertraglich fixiert, allerdings gibt es, je nach Vertrag, unterschiedliche Deckungsstufen. In der Regel ist in der Grunddeckung die Beratung durch einen Anwalt und die Begleitung vor Gericht gedeckt. Wichtig zu verstehen, ist dass der Firmenrechtsschutz ausschließlich die Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsangelegenheit abdeckt. Sollte man einen Rechtsstreit verlieren oder wenn man  den Rechtsweg nicht bestreiten möchte, müssen entstandene Sach- oder Personenschäden beglichen werden. In diesem Fall greift hingegen die Betriebshaftpflichtversicherung.

Weiterhin ist in dieser Variante eine telefonische Beratung durch den Anwalt der Versicherungsgesellschaft dabei. Da es heute oftmals darum geht eine außergerichtliche Entscheidung zu treffen, ist in den allermeisten Versicherungsverträgen die Mediation auch im normalen Deckungsumfang mit versichert. Besonders interessant werden dann noch die zusätzlichen Deckungsstufen. Hier glänzt vor allem der Verzicht auf die Selbstbeteiligung und die Beratung zur Nachfolgeregelung als besonders attraktiver Bestandteil. Folgende Kosten werden unter anderem von der Firmenrechtsschutz gedeckt:

Anwalt    Prozess    Gutachter    Kaution    Zeugen

Aus welchen Kosten setzt sich die Firmenrechtsschutzversicherung zusammen?

Firmenrechtsschutz Wartezeiten

Geringe monatliche Beiträge, um hohe Rechtskosten zu verhindern

Der Beitrag wird hier meist als Monatsbeitrag für den gewählten Versicherungsschutz berechnet. Darüber hinaus bestehen Varianten, die eine quartalsweise oder auch halbjährliche Zahlung des Beitrages zulassen. Neben dem Beitrag, der sich nach dem gebuchten Leistungsumfang richtet, ist meist auch die Zahlung einer Selbstbeteiligung fällig. Wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen ist, wird diese Selbstbeteiligung in einer fest vereinbarten Höhe je Schadensereignis von der Versicherungsgesellschaft eingehalten. Weitere Gebühren gibt es in der Regel nicht bei einer Rechtsschutzversicherung. So entfallen jegliche Arten von Einlösebeiträgen oder auch zusätzlichen Beratungsgebühren komplett. Lediglich die eventuelle Selbstbeteiligung ist von jedem Versicherungsnehmer entsprechend zu zahlen.

Wartezeiten – Ab wann greift der Firmenrechtsschutz?

Bei der Firmenrechtsschutzversicherung wie auch bei der Gewerberechtsschutzversicherung sind bestimmte Wartezeiten einzuhalten. Diese sind zunächst direkt im Versicherungsvertrag geregelt. Meist ist die Wartezeit für den ersten Schadensfall drei Monate, in dieser Karrenzzeit werden keine Schadensmeldungen von der Versicherungsgesellschaft angenommen.

Wichtig ist, dass auch alle Schäden die darauf zurückzuführen sind, dass bereits vor dem Versicherungsbeginn sich der Schaden angebahnt hat, von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Daher ist es sinnvoll eine komplette Aufnahme von möglichen Schäden bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit der Gesellschaft zu besprechen damit es im Fall der Fälle zu keinen Missverständnissen kommt. Alle Schadensereignisse nach Ende der Wartezeit sind dann ohne weiteres versichert.

Schadensbeispiele für den Einsatz einer Firmenrechtsschutzversicherung

Kunde verklagt Sie

Ein wohl häufig auftretender Fall als Schaden ist sicherlich ein Kunde der mit der gekaufen Ware oder der Dienstleistung nicht zu frieden ist und den Rechtsweg sucht um letztendlich einen Schadensersatz von dem Unternehmen zu erhalten. Dieser Fall ist in der Firmenrechtsschutz komplett mit abgesichert und gedeckt. Hier sind unterschiedliche Möglichkeiten der Nutzung da, zum einen kann mit dem Kunden im Rahmen einer Mediation ein Gespräch geführt werden um eine mögliche außergerichtliche Einigung zu erzielen, zum anderen ist natürlich auch der Klageweg offen um mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ein entsprechendes Urteil zu erhalten.

Mitarbeiter verklagt Sie

Ein weiterer oft gesehener Fall ist der Zivilprozess mit einem Mitarbeiter. Einige Mitarbeiter gehen gerne mit dem Arbeitgeber den Rechtsweg um den Arbeitsvertrag oder auch Abfindungen durchsetzen zu können. Dieses deckt ebenfalls die Firmenrechtsschutzversicherung ab. So ist auch in diesem Rahmen die Mediation oder letztendlich der Klageweg möglich. Ein letzter, öfters vorkommender Fall, ist die gerichtliche Auseinandersetzung in Miet- und Pachtverhältnissen für Unternehmensstandorte. Dies wird komplett von der Rechtsschutzversicherung gedeckt damit keine Kosten ausserhalb der Selbstbeteiligung entstehen.