Mit der Eröffnung Ihres eigenen Fotostudios bestreiten Sie als Fotograf den Weg in die Selbstständigkeit. So steht auch schon fest, dass die erbrachten Leistungen des Fotostudios der gewerblichen und nicht der künstlerischen Fotografie angehören. Damit verbunden ist die Anmeldung Ihres Gewerbes samt des einhergehenden Gewerbescheins. Darüberhinaus müssen noch weitere Voraussetzungen und behördliche Auflagen erfüllt sowie einige Genehmigungen angefordert werden.

Checkliste: Was braucht man, um ein Fotostudio zu eröffnen?

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften & Auflagen für Fotostudio-Gründer

Den Behördendschungel haben wir entwüstet und übersichtlich für Sie aufbereitet:

Checkliste
Dokument Wo erhalten Sie das Dokument?
Gewerbeschein (s. unten) Gewerbeamt
a) Anmeldung der handwerklichen Fotografie nach §18 Handwerksordnung * Handwerkskammer
b) Anmeldung von sonstig gewerblichen Fotografen ** Industrie- und Handelswerkskammer
Versicherung über die Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gewerbliche Versicherungen (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherer
Meldung und Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht
Polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz

* a) Handwerkliche Fotografie: Wenn Sie mit dem Fotostudio das „klassische“ Handwerk ausüben, d.h. Portrait- oder Passfotos, Hochzeits- oder Produktfotografie, müssen Sie sich bei der Handwerkskammer melden.

** b) Sonstige gewerbliche Fotografie: Wer den rein handwerklichen Bereich der Fotografie verlässt und als Werbe-, Mode- oder Industriefotograf agiert handelt zwar gewerblich, muss sich allerdings nicht bei der Handwerkskammer, sondern bei der Industrie- und Handelskammer anmelden.

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

Kostenlose Anfrage zur Gewerbeversicherung

Fotostudio eröffnen: Der Gewerbeschein als erster Schritt zum eigenen Fotostudio

Folgende Formulare und Schriftstücke werden für eine reibungslose Beantragung eines Gewerbescheins benötigt:

  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein – Vordrucke gibt es direkt beim Gewerbeamt oder im Internet zum Ausdrucken
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die wichtigsten Eckdaten vom Betrieb müssen angegeben werden, wie die Adresse und Telefonnummer sowie die Bezeichnung und die Rechtsform
  • Handelt es sich bei der Eröffnung des Fotostudios um einen ausländischen Bürger, muss eine Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

Die Behörden verpflichten sich, den Antrag auf einen Gewerbeschein schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Regel hierfür sind drei Tage. Gewerbescheine sind übrigens keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen – diese Bescheinigung dient als Nachweis für eine angezeigte Selbstständigkeit beim Amt. Gewerbescheine werden nach gesetzlich geregelten Vorschriften, nach § 14 GewO, ausgestellt. Sie sind gleichermaßen verbindlich für Industrie und Handwerk und werden grundsätzlich benötigt, wenn jemand ein Gewerbe eröffnen möchte. Die Gewerbeordnung gibt die eingebundenen Richtlinien für den Gewerbeschein in puncto An- und Abmeldung vor. Relevant ist bei einem Gewerbeschein immer der Beginn einer Selbstständigkeit und nicht die Beantragung des Gewerbescheins. Nicht nur selbstständige Personen müssen einen Gewerbeschein beantragen, auch im Falle einer Übernahme von einem aktuellen Gewerbe, oder der Änderung der Rechtsform und bei der Neugründung sowie Erweiterung eines Gewerbes muss eine Anmeldung des Gewerbes vonstattengehen. Die Anmeldekosten bewegen sich zurzeit zwischen 15 und 70 Euro. Arbeitende, in einem freien Beruf wie beispielsweise Mediziner und Rechtsanwälte brauchen keinen Gewerbeschein.

Details

Fragen und wichtige Informationen zur Gründung eines Fotostudios

Eine Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt ist für jeden Existenzgründer unerlässlich. Es muss dem Amt mitgeteilt werden, wann welche Tätigkeit ausführt wird und welchen Umfang diese hat. Der Gründer erhält vom Finanzamt dann einen Fragebogen zugesendet, die der steuerlichen Erfassung dient. In diesem Fragebogen hat der Existenzgründer anzugeben, welche Einkünfte er zunächst erwartet.

Dadurch kann das Finanzamt die Frage beantworten, ob die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG greift, also eine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich ist. Die Festsetzung der Einkommensteuer kann erfolgen und gegebenenfalls auch die Gewerbesteuervorauszahlung kann festgesetzt werden.

Wird nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch gemacht, wird eine Umsatzsteuernummer zugeteilt. Diese Nummer muss dann beispielsweise immer auf Rechnungen und eventuell auch im Website-Impressum angegeben werden.

Ja. Fotograf ist nach §132a StGB keine geschützte Berufsbezeichnung und laut Anlage B Abschnitt 1 Nr. 38 der Handwerksordnung ein zulassungsfreies Handwerk und darf somit für die Ausübung des Fotografenberufs genutzt werden. Sie müssen also nicht auf Jobtitel wie „Fotodesigner“ oder „Lichtbildkünstler“ ausweichen. Wenn Sie keine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert haben, dürfen Sie sich dies natürlich auch nicht auf die Fahne schreiben, wie z.B. „Fotografenmeister“.

Das Bürokratieentlastungsgesetz regelt insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft die genannten Grenzen für die Berechtigung in puncto Einnahmen-Überschussrechnungen.

Ab dem 01.01.2016 sind die Grenzen wie folgt gestiegen – eine Buchführungspflichtbefreiung gilt, wenn:
• wenn der Jahresumsatz 600.000 Euro nicht übersteigt und
• wenn der Jahresgewinn nicht höher als 60.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr ist.

In welchen Fällen gilt die Panoramafreiheit? Wann greift das Recht am eigenen Bild? Kann ein Modell später noch Ansprüche erheben? Es gibt als Künstler, Fotograf oder Designer viele Fallstricke bei der Handhabung von Bildmaterial. Als Fotograf sollte der Anspruch natürlich sein, vorwiegend eigenes Fotomaterial zu verwenden. Nichtsdestotrotz senden einige Kanzleien Abmahnungen raus, auch wenn es sich bei genauerem Hinsehen nicht um einen Urheberrechtsverstoß handelt. Diese Pseudoabmahnungen sind gängig, kosten viel Zeit und unter Umständen auch viel Geld. Für Freiberufler empfiehlt sicher daher eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, auch Firmenrechtsschutz genannt, die Klagen und Abmahnungen abwehrt und Kosten für Prozess und Anwalt übernimmt, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.