Es beginnt mit der Idee, sich mit einem Imbiss, bzw. einem Imbisswagen oder einer Imbissbude, selbstständig zu machen (Hier erfahren Sie, wie Sie einen Food Truck eröffnen). Doch bevor die ersten Pommes verkauft werden, die ersten Chicken Wings den Kunden erfreut, sind einige Hürden zu nehmen. Wer mit seinem Imbiss erfolgreich sein will, braucht das notwendige Fachwissen, aber auch Dokumente und Schulungen. Die Unternehmensgründung braucht einen Überblick über die Genehmigungen, Vorschriften, Auflagen, Kosten und Voraussetzungen, die am Anfang der Selbstständigkeit wichtig sind.
Im folgenden Artikel soll ein Überblick über die wichtigsten Dokumente gegeben werden.

Checkliste: Was braucht man, um einen Imbiss zu eröffnen?

Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften & Auflagen für Imbiss-Besitzer

Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier welche Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):

Checkliste

 

Dokument Wo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswagen Gewerbeamt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Gaststättenunterrichtungsnachweis IHK
Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung Gesundheitsamt
Lebensmittelhygieneschulung & Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) Gesundheitsamt
Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes Ordnungsamt
Schanklizenz Gewerbeamt
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe
Antrag auf Bewirtung im Freien Ordnungsamt
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherungsunternehmen

Wie Sie an die einzelnen Dokumente und Unterlagen gelangen, haben wir hier in einem PDF kostenfrei zusammengestellt. Damit das PDF zur Verfügung gestellt werden kann, bitten wir Sie Ihre Email anzugeben (Falls Sie kein Formular sehen, klicken Sie HIER):

(Eine Email mit dem PDF wurde erfolgreich an verschickt, sobald diese Seite neugeladen wird)

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen & Kosten für einen Imbiss im Detail

Die Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO)

Für jede gewerbliche Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Mit Erhalt des Gewerbeschein wird die Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt bestätigt.
Das Anmeldeformular fürs Gewerbe wird schriftlich ausgefüllt. Das Dokument kann auch auf der Webseite des Gewerbeamtes heruntergeladen und ausgedruckt werden Dann ist es auszufüllen und zu unterschreiben.
Um die Anmeldung erfolgreich abzuschließen muss der Gewerbetreibende persönlich auf dem Gewerbeamt erscheinen und sich durch eine Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Gesetze können je nach Unternehmensform zu beachten sein. Das heißt, dass unter Umständen noch andere Unterlagen bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts wären das zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag.
Hat der Imbisswagen keinen festen Standort, sondern wechselt den öfters, ist eine Reisegewerbeanmeldung nötig. (§ 55 GewO)
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind örtlich verschieden. In der Regel liegen sie aber zwischen 10 Euro und 65 Euro.
War die Anmeldung erfolgreich, informiert das Gewerbeamt andere Behörden wie das Finanzamt, die Krankenkasse, die Arbeitsagentur, die IHK, die Berufsgenossenschaft und das Bauordnungsamt.

Formular zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt sendet nach Erhalt der Benachrichtigung über eine Gewerbeanmeldung eine steuerliche Erfassung durch die Post. Er sollte sorgfältig und gewissenhaft ausgefüllt werden. Das Finanzamt legt nach den genannten Angaben über den erwartbaren Gewinn und Umsatz die Umsatzsteuerpflicht fest ( § 19 UStG), wie die Steuer abzuführen ist und die Höhe der Steuervorauszahlung. Mit dem Erhalt des Steuerbescheids wird auch die Steuernummer zugeschickt.

Gesundheitsdokumente

Das Gesundheitszeugnis wird vom Gesundheitsamt ausgestellt. Es bescheinigt die Absolvierung der Hygieneebelehrung. Der Inhaber eines Imbisses ist im Lebensmittelgewerbe tätig und braucht seit 2001 eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz ( § 42, § 43 IfSG). Der Termin zu der Informationsveranstaltung ist alle zwei Jahre und der Chef des Imbisses muss ihn wahrnehmen.

Die immissionsrechtliche Genehmigung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor Umweltschäden durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Ein Imbisswagen-Betreiber muss das Genehmigungsverfahren wegen der möglichen Umweltgefährdung durch Kraftfahrzeugabgase durchstehen.

Lebensmittelrechtliche Dokumente

Die Industrie- und Handelskammer macht Schulungen in lebensmittelrechtlichen Kenntnissen. Der Imbiss-Betreiber hat täglich mit Lebensmitteln zu tun. Die IHK lehrt die notwendigen Hygieneregeln und damit das Wissen, wie Lebensmittel zu behandeln und aufzubewahren sind.
Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe hat den Sinn, dass sichergestellt ist, das die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts verstanden werden. Ein Nichtbeachten der Vorschriften wird mit Bußgeldern geahndet.
Werden Getränke in dem Imbiss verkauft, ist keine Genehmigung nötig. Es ist eine Ausschankgenehmigung (§ 12 GaSTG) notwendig, wenn alkoholische Getränke verkauft werden sollen. Das Gesetz zum Verbot des Verkaufes von Alkohol an Jugendliche und Kinder ist zu beachten.

Erlaubnis auf einem Gelände den Imbisswagen abzustellen

Steht der Imbisswagen auf einem privaten Gelände, ist eine schriftliche Erlaubnis für den Verkaufsstandort nötig. Die Erlaubnis erteilt der Eigentümer.
Auf öffentlichem Gelände wird die Erlaubnis der Gemeinde- oder Stadtverwaltung notwendig.
Es ist auch für den Betreiber eines Imbisswagens wichtig, sich über örtliche kommunale Sonderregelungen für Imbissbetriebe oder Gaststättenbetriebe zu informieren. Die Auskunft wird bei der örtlichen Verwaltung erteilt.

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

Kostenlose Anfrage zur Gewerbeversicherung