Möchten Sie als Gründer selbstständig einen Club oder eine Disco eröffnen, dann müssen einige Genehmigungen und Auflagen beachtet werden. Zusätzlich fallen je nach Art und Größe des Betriebes Kosten an, an die ebenfalls im Vorhinein gedacht werden muss. In diesem Ratgebertext wird näher darauf eingegangen, wie man als Selbständiger am besten einen Club, einen Nachtclub oder eine Disco eröffnet.

Checkliste: Was braucht man, um einen Club zu eröffnen?

Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften & Auflagen für Club-Besitzer

Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier welche Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):

Checkliste

Checkliste

Dokument Wo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeschein Gewerbeamt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Gaststättenunterrichtungsnachweis IHK
Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung Gesundheitsamt
Lebensmittelhygieneschulung & Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) Gesundheitsamt
Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes Ordnungsamt
Schanklizenz Gewerbeamt
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe
Antrag auf Bewirtung im Freien Ordnungsamt
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherungsunternehmen

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen & Kosten für einen Imbiss im Detail

Um nun einen Club zu eröffnen sind, wie vorhin aufgelistet, einige Dokumente vorzulegen.
Die Gründungsvereinbarung wird durch mindestens zwei Personen klar formuliert. In dieser Vereinbarung müssen der Name des Betriebes, der Standort, der Zweck, die Beschaffung der finanziellen Mittel, die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter, die Organe des Betriebes, Bestimmungen über die Auflösung des Unternehmens und die Art der Schlichtung von Streitigkeiten angegeben sein.

Um die Gründungsvereinbarung abzuschließen braucht es zuerst eine Gewerbeberechtigung. Diese dürfen Sie beantragen, wenn Sie volljährig sind, einem EU-Mitgliedsstaat angehören und keine Ausschlussgründe haben. Die Gebewerbeberechtigung besagt dann, dass man eine Disco eröffnen, einen Club eröffnen oder einen Nachtclub eröffnen darf.

Eine Strafregisterbescheinigung muss man ebenfalls beantragen. Diese zeigt, dass das Strafregister keine Verurteilungen über eine Person beinhaltet.

Ähnlich ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der aussagt, ob eine Person gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug ist ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Das Gesundheitszeugnis wird vom Gesundheitsamt ausgestellt. Zusätzlich müssen alle Mitarbeiter alle zwei Jahre laut Infektionsschutzgesetz belehrt werden.

Die Schanklizenz wird benötigt, sollte in dem Club Alkohol ausgeschenkt werden. Soll Musik gespielt werden, ist eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) notwendig.

Außerdem ist das Zeugnis einer absolvierten Fachausbildung, die lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhalten muss, beizulegen. Ansonsten darf man keinen Club eröffnen.
Verfügt man über keinen Abschluss einer Ausbildung, ist der Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung notwendig.

Möchten Sie eine Disco eröffnen, ist dies beispielsweise in einem Industriegebiet untersagt. Das Gebäude muss außerdem auf Fluchtwege, Parklätze und Lärmbelästigung für Anwohner geprüft werden. Dieser Schritt nennt sich „Nachweis der baulichen Anforderungen“.

Verfügen Sie über den Nachweis der baulichen Anforderungen und ist das Gebäude zum Betrieb qualifiziert, benötigen Sie nun einen Mietvertrag.

Was noch vorhanden sein muss, möchten Sie eine Disco, einen Club oder einen Nachtclub eröffnen, ist ein Business- und ein Finanzplan. Darin müssen die Richtlinien und Vereinbarungen über den Club klar formuliert sein.

Ob Sie letztendlich einen Club oder eine Disco eröffnen können, oder nur eine Loungebar ohne Tanzfläche, regelt das Gaststättengesetz.

Kosten

Bei den Kosten kommt es darauf an welche Art und Größe eines Club betrieben wird.

Die Hauptkosten sind…

  • Gründungskosten, wie Gebühren
  • Miet-, Wasser- und Stromkosten
  • Lebensmittel- und Getränkekosten
  • Personalkosten
  • Gebühren der GEMA und Kosten durch DJs /Bands
  • Werbekosten

Kosten für Inneneinrichtung wie Garderoben, Lager, Notausgänge, TanzflächeBevor Sie eine Disco, einen Club oder einen Nachtclub eröffnen, sollten Sie also darüber nachdenken, wie die Kosten abgedeckt werden können. Beispielsweise durch Eintrittsgeld oder den Verkauf von Getränken und Speisen.

Insgesamt sieht man also, dass die Gründung eines solchen Betriebes viel Arbeit mit sich bringt. Diese wird sich aber auf jeden Fall lohnen, steht der Tag der Eröffnung erst einmal an.

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

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