Die Eröffnung eines eigenen Nagelstudios bzw. Home Studios ist eine tolle Chance, die eigene Kreativität beruflich einzusetzen und das Hobby zur Berufung zu machen. Denn wer seine Tätigkeit liebt, hat nie das Gefühl arbeiten zu müssen. Zudem gibt es keinen Vorgesetzten der einen gängelt. Doch welche Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen & Vorschriften sind für das eigene Nagelstudio (zuhause) erforderlich?

Checkliste: Was braucht man, um ein Nagelstudio zu eröffnen?

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen und Vorschriften für ein Nagelstudio

Nachfolgend finden Sie eine Checkliste aller notwendigen Genehmigungen, Auflagen und Voraussetzungen, um ein Nagelstudio zu eröffnen.

Checkliste

Checkliste: Was braucht man zur Gründung eines eigenen Nagelstudios bzw. Home Studios?

Dokument Wo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform Bezirksamt in dem Gebiet, wo die Betriebsstätte liegt
Meldung samt Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Fiseure Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW)
Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherer
Meisterbrief Handwerkskammer
Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde Bauaufsichtsbehörde

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

Kostenlose Anfrage zur Gewerbeversicherung

Nagelstudio gründen: Die wichtigste Voraussetzung

Die bürokratische Hürde ist zunächst gering. Zur Eröffnung des eigenen Nagelstudios ist von amtlicher Seite lediglich ein Gewerbeschein erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich der Nachweis einer entsprechend fundierten Ausbildung.

Die Beantragung des Gewerbescheins muss bei der örtlich zuständigen Gemeinde erfolgen. Zumeist ist ein Vordruck auszufüllen. In diesem wird abgefragt, wo welche Dienstleistung angeboten werden soll. Außerdem werden die Personalien anhand des Personalausweises oder Reisepasses geprüft. Sind alle Daten korrekt erfasst, so wird der Gewerbeschein gewöhnlich direkt ausgestellt. Erst wenn der Gewerbeschein vorliegt, darf die Dienstleistung kostenpflichtig ausgeführt werden.

Auch wenn von behördlicher Seite kein Ausbildungsnachweis erforderlich ist, so empfiehlt es sich dennoch eine entsprechende Aus- oder Fortbildung zu besuchen. Zum einen sichert dies die Qualität der eigenen Arbeit, zum anderen stärkt ein solcher Nachweis das Vertrauen potentieller Kunden in die Dienstleistung. Überdies vermitteln die Lehrgänge für Nageldesigner die Vorschriften aus der Hygieneverordnung. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist im täglichen Studiobetrieb essentiell wichtig und wird von der zuständigen Behörde nach Eröffnung des Studios in regelmäßigen Abständen überprüft. Erfolgt keine Einhaltung der Richtlinien, wird das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbeerlaubnis wieder entziehen. Zudem sind auch die Kunden inzwischen zum Thema Hygiene sensibilisiert und legen Wert auf ein gepflegtes und hygienisch sicheres Ambiente. Prüfer und Kunde erwarten Flächen vorzufinden, die nach jedem Kunden neu desinfiziert werden, sowie eine eigene Feile für jeden Kunden. Auch eine Absaugung für Feilstaub sollte fester Bestandteil eines jeden modernen Studios sein, damit weder Nageldesigner noch Kunde den Feilstaub einatmen. Das Tragen von Handschuhen und Mundschutz vermindert die Infektionsgefahr zusätzlich. Vor der Gründung gilt es also, unabhängig von behördlichen Genehmigungen, dennoch einiges zu beachten.

Finanzierung

Finanzierung: Der Kostenplan

Zur Gesamtkostenkalkulation empfiehlt sich die Erstellung eines Businessplans, in dem alle zu erwartenden Ausgaben berücksichtigt werden. So kommen zu Studiomiete inklusive Nebenkosten, Anschaffungskosten für Geräte und Arbeitsmaterial, noch die Ausgaben für Werbung und Versicherungen. Eventuell benötigt man einen oder mehrere Mitarbeiter und sei es nur für den Fall, dass man selber vorübergehend ausfällt. Soll die Gründung über einen Kredit (zum Beispiel Gründerkredit) finanziert werden, ist der Businessplan unabdingbar. Die Kosten dienen auch als Grundlage einer realistischen und soliden Preiskalkulation.