Wenn jemand sich für die Gründung von einem ambulanten Pflegedienst entscheidet, geht es in erster Linie darum, welche Priorität die jeweiligen Ausgaben haben sollen. Welche Kosten stehen bei der Gründung eines häuslichen Pflegedienstes im Vordergrund und welche Genehmigungen werden benötigt?
Checkliste: Was braucht man, um einen ambulanten Pflegedienst zu gründen?
Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Kosten und Vorschriften für Pflegedienst-Gründer
Bei der Gründung und auch im laufenden Betrieb können hohe Kosten anfallen, die berücksichtigt werden sollten. Das können sein:
Checkliste Pflegedienst
Individuelle Absicherung des Unternehmers
Laufende Personalkosten
Geeignete Büroausstattung
Büromiete
Anschaffung von Fahrzeugen
Reparaturkosten
Übliche Steuern und Versicherungen
Anschaffung einer Software
Allgemeine Werbungskosten
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Versicherungen für Gewerbetreibende
Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):
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Pflegedienst eröffnen: Was wird mit den Kostenträgern abgerechnet?
Ein ambulanter Pflegedienst betreut meist eine Vielzahl an Patienten und erbringt im Rahmen der Pflege verbunden mit der häuslichen Krankenpflege eine individuelle Pflegeleistung. Hierbei bleibt der zu betreuende Mensch in seinem gewohnten Umfeld.
Bei den Abrechnungen in der ambulanten Pflege sollte beachtet, werden, dass zwischen der Pflege und der häuslichen Krankenpflege ein Unterschied besteht. Unter der sogenannten Pflege werden die Leistungen zusammengefasst, die durch einen Pflegevertrag zwischen Patient und dem bestellten Pflegedienst erbracht werden. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse, die die Leistungen nach § 105 SGB XI abrechnet.
Wenn ein Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnet, beispielsweise bei einer schweren andauernden Erkrankung und mit dem Ziel, dem Patienten einen Krankenhausaufenthalt zu ersparen, so rechnen in diesem Fall die Krankenkassen diese Leistungen nach § 302 SGB V ab. Der Pflegedienst bekommt den Aufwand erstattet, wenn bei der Krankenkasse die Rechnung und die ärztliche Verordnung eingereicht werden. Spätestens nach 30 Tagen wird das Geld dann auf dem Konto des Pflegedienstes verbucht.
Wofür ist das Deutsche Medizinrechenzentrum zuständig?
Das Deutsche Medizinrechenzentrum = DMRZ bietet Pflegedienste eine bequeme und einfache Abrechnung per Internet an mit lediglich 0,5% der Rechnungssumme. In den meisten Bundesländern wurde mittlerweile für Pflegedienste eine Pflicht zur elektronischen Abrechnung eingeführt, die per Datenträgeraustausch = DTA vonstattengeht. Leistungen, die nach § 105 SGB XI und auch Leistungen, die nach § 302 SGB V abgerechnet werden, lassen sich hier problemlos ohne Software und Updates steuern.
Wichtige Anhaltspunkte zur Gründung eines ambulanten Pflegedienstes
Die oder der Gründer/in sollte sich darüber im Klaren sein, dass fortan ein Unternehmen geführt wird, und die Funktion des Arbeitgebers eingenommen wird mit all seinen Rechten und Pflichten. Ein Höchstmaß an Verantwortung muss übernommen werden. Bei der Gründung geht es um eine wohldurchdachte und gute strategische vollumfängliche geplante Vorgehensweise. Eine Bank, der Steuerberater und Rechtsanwalt, sowie der Berufsverband sollte Ansprechpartner sein.
Persönliche Voraussetzungen sind zu beachten, die Rechtsformwahl und die Finanzierung, Zulassungsfragen müssen geklärt werden und eine Unternehmensführung bedarf der Aufstellung. Zur persönlichen Voraussetzung gehört ein funktionierendes Selbstmanagement, ein gesundes Selbstbewusstsein sowie Verantwortung und Belastbarkeit. Nicht zu vergessen sind die Fördermöglichkeiten.
Gesetzliche Grundlagen für eine Pflegedienst-Gründung sind unter § 71 des Sozialgesetzbuches in puncto Pflegeeinrichtungen geregelt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine ausgebildete Pflegefachkraft oder Pflegedienstleitung = PDL vorhanden ist und verantwortlich arbeitet.
Bei den fachlichen Voraussetzungen und Genehmigungen für diese Eröffnung ist eine nachweisliche, fachliche Eignung vonnöten. Der Abschluss zum Gesundheits- und Krankenpfleger, oder Kinderkranken- bzw. Altenpfleger reicht hier aus. Dann müssen praktische Erfahrungen vorhanden sein von mindestens zwei Jahren – diese müssen innerhalb der letzten acht Jahre geleistet worden sein. Eine Weiterbildung für eine leitende Funktion muss erfolgreich absolviert sein – die umfasst mindestens 460 Ausbildungsstunden. Diese Qualifikationen sind Voraussetzungen, um als verantwortliche Pflegefachkraft staatlich anerkannt zu werden.
Formalitäten für den mobilen Pflegedienst in der Gründungsphase
Eine Zulassung durch eine Pflege- und Krankenkasse muss beantragt werden. Die Pflegekassen geben dann grünes Licht. Einfach an die zuständige Pflegekasse einen formlosen Antrag stellen, der beinhaltet, dass der Gründer Pflegeleistungen bei hilfe-und pflegebedürftige, also Pflegefälle, übernehmen möchte. Die Pflegekassen nehmen dann Kontakt auf und überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um einen ambulanten Pflegedienst zu eröffnen.
Für eine Genehmigung ist es von Bedeutung, dass ausreichend Mitarbeiter beschäftigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Patienten auch gut versorgt werden. Hier geht es um personelle Mindestbesetzungen, die je nach Bundesland gesetzlich geregelt sind. Beispielsweise werden in Bayern bei einem gegründeten ambulanten Pflegedienst anfangs zwei Vollzeitkräfte erforderlich. Und in Thüringen sind es mindestens vier Mitarbeiter, die in Vollzeit beschäftigt werden müssen.
Der Medizinische Dienst = MDK der Krankenversicherung nimmt sich die Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse der mobilen Pflegeeinrichtung vor und bewertet nach den Qualitätsprüfungsrichtlinien. In der MDK-Prüfung wird untersucht, ob die Pflegeleistungen ordnungsgemäß dokumentiert werden und ob hygienisch gearbeitet wird. Auch die Arbeitsmittel, angefangen von den Handschuhen bis hin zum Blutzuckermessgerät müssen fachlich geeignet sein und einwandfrei funktionieren. Vertragliche Regelungen sind wichtig, wenn es um die häusliche Krankenpflege geht oder Patienten im Haushalt unterstützt werden sollen.
In manchen Bundesländern ist es vorgeschrieben, diese Tätigkeit dem Gesundheitsamt zu melden. Alle Beschäftigte mit Gründer/in müssen Gesundheitszeugnisse vorlegen. Auch polizeiliche Führungszeugnisse für alle Mitarbeiter können verlangt werden. Für die Gründung des eigenen Pflegedienstes werden zahlreiche Unterlagen fällig. Es ist wichtig, für den Start, alle Unterlagen zu sammeln, damit später keine Zeit dadurch verloren geht.
Der Weg zum Gewerbeamt bleibt im Zuge einer Existenzgründung erspart – es wird kein Gewerbeschein benötigt. Das örtliche Finanzamt muss lediglich informiert werden, dass ein mobiler Pflegedienst eröffnet wurde. Ebenso muss die Berufsgenossenschaft, die für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig ist, über die Existenzgründung informiert werden. Die Mitarbeiter müssen über die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft versichert werden.