Die Redewendung „erstmal kleine Brötchen backen“ und sich zurücknehmen, hat keinen Bestand für dynamische Gründer, die eine eigene Bäckerei eröffnen oder sich mit einer Konditorei selbstständig machen wollen.
Das Betriebsmodell der Bäckerei befindet sich in starkem Wandel; der Markt ist heiß umkämpft. SB-Modelle und Discounter befeuern den Preiskampf. Viele Backstuben besitzen keinen eigenen Ofen mehr und backen nicht mehr ausschließlich selbst, was die Anfangsinvestitionen erheblich senkt.

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Kosten & Auflagen für Bäckerei-Besitzer

Folgende gesetzliche Voraussetzungen, Vorschriften und Auflagen gilt es beim Eröffnen der eigenen Bäckerei – egal ob ökologische Bio-Nische oder klassische Backstube mit Stammkundschaft – zu beachten. Steht ihr Entschluss, eine eigene Bäckerei als berufliches Standbein zu wagen, müssen Sie noch ihr Gewerbe anmelden, bevor Sie mit dem Alltagsgeschäft loslegen können.
Deutschlandweit gilt Gewerbefreiheit, d.h. i.d.R. ist jede Person zur Aufnahme eines Gewerbes berechtigt; somit ist die Gewerbeanmeldung kein formeller Antrag, der positiv beschieden werden muss.
Über die Gewerbeanmeldung werden im Anschluss verschiedene Stellen durch Datenaustausch automatisch informiert – je nach Art des Gewerbes – das Finanzamt, die Handwerkskammer (oder IHK), das Amtsgericht und die zuständige Berufsgenossenschaft (kurz: BG). Die für Sie zuständige Behörde ist im Regelfall die Kommune, in der Sie das Bäckerei-Gewerbe betreiben möchten (Standortwahl).
Die gesetzlichen Anforderungen an eine Gewerbeanmeldung liefert §14 der Gewerbeordnung (kurz: GewO).
Neben dem Vordruck zur Gewerbeanmeldung sollten auch noch alle weiteren notwendigen Unterlagen vorliegen:

Checkliste

Checkliste Gewerbeschein & Bäckerhandwerk

  • Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
  • Handelsregisterauszug (falls für Ihre Gesellschafts-/Rechtsform notwendig)
  • Angaben über die Art des geplanten Gewerbes
  • Erklärung ob haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit geplant ist
  • Entrichtung der Verwaltungsgebühr (regional unterschiedlich zwischen 20 und 40 €)
  • Voraussetzung ist die abgelegte Meisterprüfung im Bäckerhandwerk.
    Einen Bäckereibetrieb oder eine Konditorei auf zu machen ohne abgelegte Meisterprüfung ist nicht möglich außer Existenzgründer ohne erlangten Meistertitel erbringen wahlweise den Nachweis einer analogen sechsjährigen Berufsqualifikation im Fach (Ausübungsberechtigung nach §7b HwO) oder stellen einen Meister an (Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks)
  • Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer – nur bei traditionellen Handwerksbetrieben
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (bereits eine der Ausbildungsanforderungen)
  • betriebswirtschaftliches Wissen, Businessplan
  • Da Sie mit Eröffnung einer Bäckerei sensible Lebensmittel im Verkauf haben, sollten Sie Wert auf die betrieblichen Hygienestandards legen und sich bei der HWK über entsprechende Hygienevorschriften kundig machen. Bei einer Vor-Ort-Inspektion kontrollieren die zuständigen Behörden dann die Einhaltung von Hygieneregeln bezüglich Betrieb und Personal.
  • Gewerbeversicherung, um den Betrieb beispielsweise vor Betriebsausfällen zu schützen (hier unverbindlich anfragen)

Es ist ratsam, sich vorab über die Kosten der Gewerbeanmeldung im Gründungsort zu informieren (regionale Unterschiede).

Ihrem Erfolg steht dann nichts mehr im Wege, wenn Sie wissen:

Prinzipiell ist das Bäckerhandwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht.
Für die erforderliche Gewerbeanmeldung ist auch die Eintragung in die Handwerksrolle Pflichtbedingung. Wer ein Bäckerei-Gewerbe anmeldet, hat neben den Anforderungen an handwerkliches Fachwissen und Gestaltungsmut auch hohe Hygienestandards zu erfüllen, die mit einer IHK-Prüfung belegt werden können. Alle Mitarbeiter benötigen zudem aktuelle Gesundheitszeugnisse im laufenden Geschäftsbetrieb nebst Kunden- und Lebensmittelkontakt.

Details

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige & Gewerbetreibende gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

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