Leider gibt es auch heutzutage noch sehr viel Tierleid. Tierschutzaktionen und private Tierrettungsstationen versuchen bereits, etwas gegen die Zunahme der heimatlosen Tiere zu unternehmen und den Tieren in Not zu helfen. Bei dem oder anderen kommt vielleicht der Wunsch auf, ein eigenes Tierheim eröffnen zu wollen. Will man ein Tierheim oder eine Tierauffangstation eröffnen, so sollte das gut überlegt sein.
Fakt ist, dass zur Gründung eines Tierheims einige Voraussetzungen, Vorschriften und Auflagen zu erfüllen sind. Diese werden im folgenden Text näher erläutert.
Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Kosten & Auflagen für Tierheim-Gründer
Der Behördenjungel ist für viele Gründer verständlicherweise eine Motivationsbremse. Um diesen Schritt auf dem Weg zum eigenen Tierheim so kurz und schmerzlos wie möglich zu machen, sind hier alle wichtigen Genehmigungen und Voraussetzungen für die Eröffnung eines Tierheims aufgelistet:
- Tierschutzgesetz
Ganz besonders wichtig ist es, sich an die Anweisungen des Tierschutzgesetzes zu halten. In diesem ist vorgeschrieben, wie eine artgerechte Haltung bei jedem Tier auszusehen hat. - Gewerbeanmeldung
Um ein Tierheim eröffnen zu können, muss es als Gewerbe angemeldet werden. Für dies Anmeldung ist ein Sachlundenachweis gemäß §11 erforderlich, welchen man beim Veterinäramt erhält. - Gewerbeerlaubnis
- Sachkundeprüfung
- Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen)
- Räumlichkeiten (Es ist nachzuweisen, dass die Räume für die Errichtung eines Tierheimes geeignet sind)
Versicherungen für Gewerbetreibende
Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):
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Weiteres zu Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Auflagen zur Eröffnung eines Tierheims
Tiere werden vor dem Gesetz (BGB) nicht als Sache definiert. Um ein Tierheim zu eröffnen, benötigt man die Zustimmung der Behörden. Es bedarf gemäß §11 des Tierschutzgesetzes einer Erlaubnis. Die Behörden klären im Einzefall, ob man eine gewerbliche Genehmigung benötigt. Meistens liegt ein Gewerbe vor, wenn mehr als 2 fremde Tiere in Plege genommen werden und die Tätigkeit selbständig ausgeführt wird. Desweiteren muss sie planmäßig ausgeübt werden und fortgesetzt. Doch auch wenn man kein Gewerbe plant, da ausschließlich Pflegetiere bei einem wohnen, benötigt man oben beschriebene Erlaubnis, da er sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht und mit Geldbußen zu rechnen hat. Der Antrag auf Erlaubnis sollte schriftlich an das zuständige Veterinäramt erfolgen. Dieses vollzieht dann eine Überprüfung der Unterlagen und entscheidet, ob ihre Tätigkeit einer Genehmigung bedarf. Je nach Beurteilung erhalten Sie eine Genehmigung, bzw. eine Freistellung.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Antragsteller muss ferner nachweisen können, dass er sachkundig ist. Er muss entweder eine Ausbildung in dem Bereich gemacht haben, oder jahrelange berufliche Erfahrung im Tierbereich nachweisen. Geregelt wird das durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes.Wer keine geeignete Berufsausbildung oder -Erfahrung mitbringt, wird verpflichtet, seine Fähigkeiten inForm eines Fachgesprächs beim Veterinäramt zu beweisen.
Da das Tierheim der Kreisordnungsbehörde unterliegt, werden bei Tierheimen regelmäßige unangekündigten Überprüfungen durch Tierärzte des Veterinäramtes vollzogen. Bei solchen Überprüfungen werden nicht nur Tiere gründlich untersucht, es werden auch Räume inspiziert und Unterlagen eingesehen.
An Versicherungen werden diverse auf dem Markt angeboten. Es gibt kein Patentrezept, welche Versicherung die beste ist, oder welche sich besonders gut eignen. Am besten lässt man sich fachmännisch dazu beraten.
Abgesehen von den Versorgungsräumen, benötigt ein Tierheim selbstverständlich Verwaltungsräume für Büroangelegenheiten. Außerdem ist eine Quarantänestation und eine Auslauffläche vorgeschrieben.
Werden zum Tierheim eröffnen Voraussetzungen erfüllt, sollte man sich Gedanken um die Kosten und Finanzierung machen.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Bei der Berechnung der Kosten ist es wichtig, neben den anfallenden Kosten für die Eröffnung und Genehmigung, auch auf die anfallenden laufenden Kosten zu achten, wie z. B. für Strom, Versicherungen, medizinische Versorgung der Tiere, Heizung und Futter. Oftmals fallen die laufenden Kosten weitaus höher aus, als die Einnahmen, weswegen viele Tierheime auf Spenden und Fördergelder angewiesen sind. Die Vermittlungsgebühren der Tiere sind kaum ausreichend, um laufende Kosten abzudecken. Höchstwahrscheinlich wird Personal eingestellt werden müssen und dadurch selbstverständlich auch zusätzliche Kosten verursacht. Ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden, ist kein leichter Job. Vermutlich wird die Gründung des Tierheimes es erfordern, bei der Bank nach einer Finanzierung zu fragen. Über Spenden kann das Budget vergrößert werden.