Eine stationäre Boutique zu eröffnen ist in Zeiten von steigenden Online-Verkäufen altbacken? Viele (werdende) Ladeninhaber kämpfen mit diesem Gedanken – in vielen Fällen aber zu unrecht! Das Offline- und Online-Geschäft ergänzen sich wunderbar: Vor allem bei greifbaren Produkten möchten viele Kunden das Produkt live begutachten. Beispielsweise eröffnete der Online-Riese Amazon Ende 2016 seinen ersten stationären Laden. Die Eröffnung eines eigenen Ladens ist ein wichtiger Distributionskanal, der richtig betrieben zu großem Erfolg führen kann. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, welche Genehmigungen werden benötigt, um eine Boutique zu betreiben?
Genehmigungen & Voraussetzungen für Besitzer einer Boutique
Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier welche Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):
Checkliste zur Eröffnung einer Boutique
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
---|---|
Gewerbeschein | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Schufaauszug | SCHUFA |
Führungszeugnis Belegart O | Bundesamt für Justiz |
Auszug Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich und kostenlos anfragen) | Diverse private Versicherer |
Auszug aus dem Handelsregister | Registergericht |
Die bürokratischen Hürden sind niedrig. Für eine Boutique wird wie für jeden anderen Laden auch, nur eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigt. Mit der Anmeldung gehen Durchschläge der Gewerbeanmeldung automatisch auch an das Finanzamt. Das sendet dann einen Fragebogen an den Neuunternehmer und fragt Daten ab zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Umsatz. Es geht nicht darum, hell zu sehen, sondern das Finanzamt stuft ein in Kleingewerbe oder normales Unternehmen und setzt die eventuellen Umsatzsteuervorauszahlungen dadurch fest. Boutiquen und Läden können sehr gut mit der Kleinunternehmerregelung starten. Beispiel wird beim Ankauf von gebrauchten Waren in der Regel keine Vorsteuer ausgewiesen, sodass eine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von Vorteil sein kann. Hierzu kann der Steuerberater im Einzelfall genau beraten.
Weitere Voraussetzungen für Boutique-Inhaber
Die Bürokratie verlangt nicht viel, aber trotzdem sollte der Existenzgründer gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wichtig sind genaue Kenntnisse im Bereich Mode und Textilien. Wird die Ware zum Beispiel falsch eingeschätzt und zu teuer angekauft, so kann sie nur schlecht weiter verkauft werden. Ladenhüter binden die Liquidität und verhindern notwendige Zukäufe. Der Unternehmer sollte auch sein Geschäftskonzept genau durchdenken. Sollen alle Waren angekauft werden oder werden gebrauchte Kleidungsstücke in Kommission genommen, das heißt erst nach Verkauf an den ursprünglichen Eigentümer ausbezahlt. Letzteres erspart hohe Kapitalbindung, der Verdienst wird aber voraussichtlich auch geringer sein. Kaufmännische Kenntnisse und gutes Verhandlungsgeschick sowohl mit den Verkäufern als auch den Käufern ist wichtig.
Versicherungen für Gewerbetreibende
Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihre Boutique tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung: