Die Eröffnung einer KFZ-Werkstatt ist eine anspruchsvolle Herausforderung, da einige Genehmigungen eingeholt sowie Voraussetzungen, Vorschriften und behördliche Auflagen erfüllt werden müssen. Hier wird in einer kompakten Checkliste erklärt, was man braucht, um eine KFZ-Werkstatt zu eröffnen.

Checkliste: Was braucht man, um eine KFZ-Werktstatt zu gründen?

Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften & Auflagen für künftige Autowerkstatt-Besitzer

Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):

Checkliste
  • Betreiber oder Mitarbeiter muss den Meisterbrief haben
  • Anmeldung für den Gewerbeschein
  • Anmeldung bei der Handwerkskammer
  • Anmeldung bei der Fachinnung
  • Abschluss einer Versicherung für das Gewerbe (hier unverbindlich anfragen)

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen & Auflagen im Detail

Jede Kfz-Werkstatt in Deutschland muss die Meisterpflicht erfüllen. Das bedeutet, dass der Betreiber im Idealfall den Meisterbrief haben muss. Wenn er ihn nicht hat, muss er einen Mitarbeiter mit Meisterbrief einstellen. Das liegt daran, dass Reparaturarbeiten kompliziert und verantwortungsvoll sind. Nur im Fall, dass sich der Betreiber auf einfachste Reparaturen spezialisiert, kann er seine KFZ-Werkstatt eröffnen ohne Meister. Aber wer daran denkt, sollte sich im Klaren sein, dass so eine Werkstatt nicht allzu viele Kunden und keinen besonders guten Ruf haben wird. Daher kann es sein, dass sich die Ersparnis an der Einstellung eines Mitarbeiters mit Meisterbrief finanziell nicht rentieren wird.

Die Pflicht, sein Gewerbe anzumelden besteht für alle Selbstständigen und Unternehmer. Dabei sollte der Interessent alle erforderlichen Papiere parat haben und bedenken, dass die Gewerbeanmeldung kostenpflichtig ist. Dabei sollte der Unternehmer bis auf einen Tag genau wissen, wann er seine Tätigkeit aufnehmen will, weil in der Gewerbeanmeldung ein konkretes Datum stehen muss.

Da das Betreiben einer Kfz-Reparaturwerkstatt als ein Handwerksberuf gilt, ist die Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich. Nach der Anmeldung bekommt der Betreiber den Eintrag in die Handwerksrolle und wird zum Mitglied der Kammer. Für die Mitgliedschaft wird ein Beitrag erhoben, dessen Höhe jährlich festgelegt wird. Im Gegenzug wird der Kfz-Werkstatt-Betreiber über die Einstellung von Auszubildenden beraten und über die geltenden Prüfungsvorschriften für Auszubildende informiert. Außerdem tritt die HWK als Schlichter bei Konflikten des Reparaturwerkstattbesitzers mit Ämtern und Behörden.

Fachinnungen überwachen die Ausbildung des Nachwuchses und bietet Weiterbildungskurse für bereits Angestellte an. Durch die Mitgliedschaft bei Innungen, die freiwillig ist, bekommt der Werkstattbetreiber, seine Mitarbeiter auf dem Laufenden zu halten und so die Zufriedenheit der Kunden zu steigern. Außerdem helfen Innungen auch mit Ratschlägen zur Optimierung der Tätigkeit des Betriebs und erstellen das Gutachten über die aktuelle Tätigkeit der Werkstatt. Diese Hilfe ist besonders dann erforderlich, wenn jemand eine KFZ-Werkstatt eröffnen ohne Meister möchte.

Welche Kosten bei der Eröffnung einer KFZ-Werkstatt auf einen zu?

Hinsichtlich der Kosten der Eröffnung einer KFZ-Werkstatt sollte bedacht werden, dass die Höhe der Kosten von der persönlichen Situation jedes einzelnen Unternehmers abhängt. Deshalb sollte er sich von einem Berater der Handwerkskammer darüber beraten lassen. Auf jeden Fall muss er damit rechnen, dass er Gebühren für die Anmeldung und Mitgliederbeiträge zahlen muss. Außerdem sind Kosten für den Kauf der Ausrüstung einzukalkulieren – genauso wie der Kauf von Fabrikaten, die, wenn man authentische Ersatzteile für Luxusautos kauft, sehr teuer sind, immens sein können. Zu Berücksichtigen sind auch Kosten für die Bezahlung des Personals in den ersten Monaten, weil es äußerst selten vorkommt, dass ein Existenzgründer von Anfang an Profit macht. Daher sind die meisten Existenzgründer auf Kredite angewiesen. Diese werden aber nur dann gewährt, wenn der Businessplan realistisch und vielversprechend ist. Beim Zusammenstellen des Businessplans kann der Berater helfen, der allen Existenzgründern angeboten wird. Daher sollten seine Dienste unbedingt in Anspruch nehmen.

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

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