Zuerst ist es eine Vision; kurze Zeit später wird daraus bereits eine erfolgreiche Geschäftsgründung. Der Weg in die Selbstständigkeit ist häufig unkomplizierter als es im Vorfeld den Anschein hat. Deutschland bietet Existenzgründern die Gewerbefreiheit. Viele Tätigkeiten bedürfen zudem keiner Erlaubnis. In einigen Branchen sind laut Gewerbeordnung bestimmte Genehmigungen oder Qualifikationen vorgeschrieben. Benötigte Formulare und ergänzende Erklärungen der einzelnen Bundesländer, können in den jeweiligen Serviceportalen bequem heruntergeladen werden. Jeder Geschäftsgründer hat zudem die Möglichkeit persönlichen Kontakt zu den Handels- und Handwerkskammern, Standeskammern (z.B. Ingenieurkammer) oder einem spezialisierten Anwalt aufzunehmen um weitere Fragen und Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen.
Checkliste: Genehmigungen & Qualifikationen für Firmengründer
Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier welche Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):
Checkliste Firma gründen
- Meisternachweis im Handwerk
- Sachkundenachweise
- Erlaubnis- und Konzessionsnachweise
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Genehmigungen für Freiberufler
- Genehmigungen bei Ämtern
- Nachweise für EU-Bürger
- Nachweise für Nicht-EU-Bürger
Genehmigungen für die Gründung der Firma im Detail
Meisternachweis im Handwerk
Zu unterscheiden gilt es Handwerksberufe mit Meisterpflicht, zulassungsfreie Handwerksberufe und handwerksähnliche Betriebe. Listen mit den jeweiligen Berufen sind online bei den Handwerkskammern (IHK) abzurufen. Doch auch mit fehlendem Meistertitel steht einer Selbstständigkeit nichts im Weg. Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung ist eine Gründung auch mit anderen Ausbildungen möglich, sofern sie den Grad eines Meisters erfüllen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Gründer bereits über langjährige Berufserfahrung verfügt. Es besteht weiter die Möglichkeit, einen Mitarbeiter mit Meistertitel zu beschäftigen.
Sachkundenachweise
Für bestimmte Berufe ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Zum Beispiel im Bewachungsgewerbe (Türsteher, Detektiv im Einzelhandel) und im Güterkraftverkehr (z.B. Taxi- und Mietwagenunternehmer). Auch Finanzanlagenvermittler benötigen diese Art Nachweis, der über die IHK erteilt wird. Im Vorfeld sollte erfragt werden, ob ein amtliches Führungszeugnis oder/und ein Beleg über ausreichend finanzielle Mittel vorgelegt werden muss. Außer im Bewachungsgewerbe reicht eine 80-stündige Unterrichtung als Sachkundenachweis.
Erlaubnis- und Konzessionsnachweise
Diese gelten für Gründungen zum Beispiel im Bereich Personenbeförderung, Reisegewerbe und Gaststätten. Für Letztere wird die fachliche Eignung (siehe Meisternachweis im Handwerk) beim zuständigen Ordnungsamt nachgewiesen. Daneben gibt es noch Vorrausetzungen für die Betriebsstätte an sich, die ebenfalls nachgewiesen werden müssen. Selbstständige, die als Schausteller, Vertreter an Haustüren oder Markthändler tätig sind, brauchen eine Reisegewerbekarte des Ordnungsamtes. Für Konzessionen in der Personenbeförderung (Taxi und Mietwagenverkehr und Omnibus- bzw. Linienverkehr) sind die örtlichen Verkehrsbehörden für die Erteilung der Konzession zuständig. Hierfür wird eine IHK-Fachkundeprüfung (siehe Sachkundenachweise) benötigt. Alle Tätigkeiten, die unter die Erlaubnispflicht fallen sind in der Gewerbeordnung definiert. Auch hier können weitere Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes notwendig sein.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Beim zuständigen Gewerbeamt (Wohnort) wird durch Vorlage des Personalausweises der Gewerbeschein ausgehändigt. Die Kosten schwanken hierbei zwischen 10 und 50 Euro. Als Handwerker wird zudem eine Handwerkskarte bzw. für handwerksähnliche Betriebe eine Gewerbekarte – beides ist über die Handwerkskammer erhältlich – verlangt. Freie Berufe und Urproduktionen benötigen keinen Gewerbeschein. Zu den Urproduktionen zählen Bergbau, Fischerei und land- oder forstwirtschaftliche Berufe.
Genehmigungen für Freiberufler
Ähnlich wie bei dem Meisternachweis im Handwerk, muss die fachliche Qualifikation nachgewiesen werden. Hierbei sind insbesondere die kammerpflichtigen freien Berufe zu berücksichtigen (z.B. Notare, beratende Ingenieure, Tierärzte). Umfangreiche Hilfe ist auf der Internetseite des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zu finden. Freiberufler melden ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt an.
Genehmigung bei Ämtern
Diese Genehmigungen betreffen die praktische Gründung:
- Bauamt – bei baulichen Veränderungen oder Erweiterungen ist eine Prüfung und Genehmigung durch das Bauamt oder die Bauaufsicht notwendig.
- Gewerbeaufsicht – diese Prüfung vor Inbetriebnahme der betrieblichen Gegebenheiten umfasst den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz.
- Gesundheitsamt – Nachweise müssen bei Geschäftstätigkeiten z.B. in der Gastronomie vorliegen. Diese betreffen das Jugendschutzgesetz und Hygienevorschriften.
Nachweise für EU-Bürger
EU-Bürger sind bei der Geschäftsgründung deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.
Nachweise für Nicht-EU-Bürger
Für Nicht-EU-Bürger ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Niederlassungserlaubnis vorgeschrieben. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel problemlos erteilt, wenn hohe Investitionen oder/und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit der Gründung verbunden sind. Im weiteren Verlauf sind die entsprechenden Genehmigungen und Qualifikationen zu erbringen.