Sie wollten schon immer Ihren eigenen Dönerladen eröffnen und sich somit einen Traum verwirklichen? Die Nachfrage nach leckerem und schnellem Essen für die Mittagspause oder sonstige Anlässe ist weiterhin ungebrochen. Doch der Traum vom eigenen Dönerladen muss gut vorbereitet sein. Bevor Sie Ihren Dönerladen eröffnen und den ersten zufriedenen Gast versorgen können, müssen Genehmigungen eingeholt und Voraussetzungen, Vorschriften und behördliche Auflagen erfüllt werden.

Checkliste: Was braucht man, um einen Dönerladen zu eröffnen?

Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften & Auflagen für Dönerläden

Bevor Sie den Dönerladen gründen können, müssen vom Betreiber sämtliche erforderlichen Anträge und Genehmigungen eingeholt werden. Das Gewerbeamt verlangt u.a. diese Unterlagen zum Verkauf von Speisen und Getränken:

Checkliste

 

Dokument Wo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeschein Gewerbeamt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Gaststättenunterrichtungsnachweis IHK
Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung Gesundheitsamt
Lebensmittelhygieneschulung & Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) Gesundheitsamt
Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes Ordnungsamt
Schanklizenz Gewerbeamt
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe
Optional: Antrag auf Bewirtung im Freien Ordnungsamt
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherungsunternehmen

Wichtige Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen & Kosten für einen Dönerladen im Detail

Zunächst muss geklärt sein, welche Rechtsform sich für Ihren Dönerladen am besten eignet. UG (Unternehmensgesellschaft), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und Einzelunternehmen sind die gängigen Rechtsformen in der Imbissbranche. Jede Rechtsform hat ihre eigenen (steuerlichen) Vor- und Nachteile. Wird der neue Dönerladen z.B. eine Unternehmensgesellschaft, ist ein Eintrag im Handelsregister verpflichtend.

Egal ob mobiler Imbisswagen oder Dönerladen gründen: Das Unternehmen gilt als Gaststättengewerbe und hierfür wird eine Gaststättenerlaubnis benötigt. Diese Konzession ist an den Unternehmensgründer sowie das Unternehmen, den Dönerladen, gebunden. Ein Mietvertrag sowie ein Grundriss des Dönerladens sind hierfür erforderlich.

Um erfolgreich einen Dönerladen eröffnen zu können, müssen im Vorfeld alle rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. So wird beispielsweise ein Gewerbeschein für Imbisswagen und Gaststätten benötigt, welcher im zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt ausgestellt wird. Das Gewerbeamt wird alle weiteren Behörden informieren, welche Interesse an Unternehmen im Gaststättengewerbe haben. Das Finanzamt interessiert sich aber auch für Details des Dönerladens, zum Beispiel was verkauft werden soll, welche Rechtsform der Dönerladen hat, welcher Umsatz eingeplant wird sowie einige Dinge mehr. Hier ist es ratsam grobe Angaben zu machen und die Umsätze im Vorfeld niedriger einzuschätzen. Nach der Prüfung der Daten (es wird der Personalausweis bzw. Reisepass benötigt) durch das Finanzamt, wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine eigene Steuernummer erstellt, womit offiziell Rechnungen ausgestellt werden können.

Ein weiterer Schritt zum Dönerladen aufmachen ist die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend. Das Gewerbeamt informiert die IHK über die Anmeldung und das IHK wird sich mit dem Gründer des Dönerladens in Verbindung setzen.

Die Gäste können Ihren Döner im Lokal verzehren? Zum Döner soll Bier oder andere alkoholische Getränke verkauft werden? Dafür wird eine Gaststättenerlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis wird nach einer kurzen Überprüfung der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses sowie einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt.

Eine weitere Verpflichtung ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, selbst wenn der Dönerladen ohne Personal eröffnet wird. Unternehmer sind zu diesem Schritt verpflichtet. Für Dönerläden ist die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten zuständig. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung für den Geschäftsführer und dessen Personal. Kommt der Dönerladen ohne Mitarbeiter aus, ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft kostenlos.

Der Standort des Dönerladens muss zudem die gesetzlichen Anforderungen der Gastronomie erfüllen. Das Bau- und Gesundheitsamt wird im Vorfeld der Eröffnung den Dönerladen genauestens überprüfen. Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse sind Voraussetzungen, ebenso wie leicht zu reinigende Oberflächen und Räumlichkeiten zur vorschriftsmäßigen Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. Ein Hinweis: auch im laufenden Betrieb kann es hin und wieder zu unangekündigten Überprüfungen des Dönerladens durch das Gesundheitsamt kommen.

Das Gesundheitsamt stellt dir außerdem ein Gesundheitszeugnis aus sowie den Nachweis über die Aufklärung über die Hygienevorschriften. Diese Nachweise benötigen auch alle Mitarbeiter.

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