Damit bei der Eröffnung der eigenen Kneipe oder Bar von Anfang an nichts schief läuft, sind im Vorfeld viele Faktoren einzuhalten. Diese betreffen nicht nur die rechtlich formalen, sondern auch die baurechtlichen Anforderungen sowie auch Ihre persönliche Eignung. Um Ihnen die Gründung Ihrer eigenen Kneipe ein wenig zu erleichtern, sind im Folgenden die einzelnen Erfordernisse aufgezeigt.
Checkliste: Was braucht man, um eine Kneipe zu eröffnen?
Genehmigungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Auflagen für Kneipen-Betreiber
Mithilfe einer kompakten Checkliste erfahren Sie hier welche Dokumente Sie zur Eröffnung einer Kneipe benötigen und wo Sie diese bekommen (ausführliche Informationen im Zusammenhang der Checkliste sind weiter unten aufgeführt):
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
---|---|
Schufaauszug | SCHUFA |
Führungszeugnis Belegart O | Bundesamt für Justiz |
Auszug Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Gaststättenunterrichtungsnachweis | IHK |
Antrag für bauliche Änderungen – innen wie außen | Bauordnungsamt |
Antrag auf Abnahme der baulichen Veränderungen | Bauordnungsamt |
Gewerbeschein | Gewerbeamt |
Schanklizenz | Gewerbeamt |
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) | Private Versicherungsunternehmen |
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft | Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe |
Notwendige Gewerbeversicherungen | Diverse private Versicherer |
Antrag auf Bewirtung im Freien | Ordnungsamt |
Anmeldung für Musik und Video | GEMA und SKY |
Auszug aus dem Handelsregister | Registergericht |
Bei Gaststättenübernahme: Verzichtserklärung | Vorgänger |
Gesundheitszeugnis und Schulung (auch Angestellte) | Gesundheitsamt |
Wie Sie an die einzelnen Dokumente und Unterlagen gelangen, haben wir hier in einem PDF kostenfrei zusammengestellt. Damit das PDF zur Verfügung gestellt werden kann, bitten wir Sie Ihre Email anzugeben:
(Eine Email mit dem PDF wurde erfolgreich an verschickt, sobald diese Seite neugeladen wird)
Versicherungen für Gewerbetreibende
Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):
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Genehmigungen, Vorschriften, Auflagen & Voraussetzungen für Kneipen-Inhaber im Detail
- Wenn Sie sich für die Geschäftsform „Einzelunternehmen“ entscheiden, haften Sie im Konkursfall nicht nur mit Ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Das sollten Sie unbedingt beachten und in Ihre Überlegungen mit einbeziehen. Alternativ bietet sich auch für die alleinige Gründung einer UG oder GmbH an. Außerdem erhalten Sie vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Sobald Sie eine geeignete Lokalität gefunden haben ist zu entscheiden, ob bauliche Veränderungen anstehen oder nicht. Wenn ja, sind diese mit dem zuständigen Bauordnungsamt abzuklären. Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen, Lageplan, Pacht- oder Mietvertrag, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ein aktueller Schufabescheid sind mitzubringen.
- Ebenso sind ein aktuelles Führungszeugnis Belegart O, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie des Unterrichtungsnachweises durch die IHK vorzulegen. Diese Genehmigungen so schnell wie möglich beantragen. Am Ende steht auch immer die endgültige Abnahme der Baumaßnahmen.
- Ein ganz wichtiger Schritt ist der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt. Dort erhalten Sie den Gewerbeschein. Ohne diesen dürfen Sie keine Kneipe betreiben.
- Beim Finanzamt melden Sie Ihr Gründungsvorhaben ebenfalls an. Meistens erfolgt dies mit einer voraussichtlichen Datierung, da es immer zu Verzögerungen kommen kann. Vorsicht bei der Wahl der Geschäftsform. Diese ist nicht zuletzt davon abhängig, ob Sie alleine oder mit Partner(n) gründen möchten.
- Wenn Speisen und Getränke angeboten werden, muss der korrekte Umgang damit belegt werden. Die Zertifizierung bekommt man in Form eines Gesundheitszeugnisses und einer kurzen Schulung beim Gesundheitsamt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch die Angestellten diese Schulung belegen müssen.
- Von Anfang an erhalten Sie für das Betreiben Ihrer Kneipe eine Steuernummer. Reichen Sie diese zusammen mit allen anderen Rechnungsunterlagen und Forderungen Ihrerseits wie auch von Dritten auch zur Fristwahrung direkt bei Ihrem Steuerberater ein.
- Damit Sie alkoholische Getränke ausschenken dürfen, benötigen Sie eine Schanklizenz vom zuständigen Ordnungsamt. Diese ist gebührenpflichtig. Mit deren Erhalt werden Sie Mitglied bei der IHK. Dort werden jährliche Mitgliedsbeiträge fällig.
- Vorgeschrieben ist auch die Meldung einer Neueröffnung bei der Berufsgenossenschaft. Meist erhalten Sie schon sehr zeitnah einen Bescheid über den berufsgenossenschaftlichen Beitrag. Die Mitgliedschaft sichert Sie und Ihr Personal ab, wenn im Unternehmen bzw. auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause ein Unfall passiert.
- Wenn Sie Ihre Gäste bei schönem Wetter auch im Freien bewirten möchten, benötigen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis. Diese erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
- Gerade in einer Bar (Cocktailbar, Weinbar, Loungebar usw.) ist die richtige Musik ein wichtiges Kriterium. Doch Vorsicht: Die GEMA hat ein sehr einnehmendes Wesen. Es kann richtig teuer werden. GEMA freie Musik findet sich übrigens in recht vielseitiger Auswahl. Einfach mal auf die Suche gehen.
- Wenn Sie in Ihrer Kneipe Sky-Programme anbieten, müssen diese für gewerbliche Zwecke mit den entsprechenden Paketen abonniert werden. Der Kostenfaktor ist relativ hoch. Deswegen vorher genau überlegen, ob dieses Angebot überhaupt zu Ihrer Kneipe passt.
Wichtig ist bei Übernahme einer Kneipe, dass Sie sich von Ihrem Vorgänger eine Verzichterklärung unterschreiben lassen.