Um ein Café zu eröffnen, müssen im Vorfeld einige Dinge beachtet werden. Wichtig ist natürlich die Lage des Objektes und seine Räumlichkeiten. Dazu gehören Platz für eventuell geplante Außengastronomie, Parkplatzmöglichkeiten und geeignete Innenräume des Ladenlokals. Wurde die Immobilie beispielsweise noch nicht als Gaststättenbetrieb genutzt, können enorme Kosten durch nötige Umbaumaßnahmen entstehen. Diese und alle anderen, anfallenden Kosten sollten in Vorbereitung einer Existenzgründung im sogenannten Business-Plan mit einberechnet werden.

Checkliste: Was braucht man, um ein Café zu eröffnen?

Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen, Vorschriften & Kosten für Café-Besitzer

Die folgende Aufrechnung gibt Aufschluss über zu erwartende Einnahmen, Ausgaben und Investitionen und hilft somit die Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.
Ob für ein geplantes Café ein Gewerbeschein reicht oder eine Konzession vorliegen muss, liegt an dem geplanten Bewirtungsangebot.

Checkliste

Checkliste Gewerbeschein

Ein Gewerbeschein wird beim jeweiligen Gewerbeamt im zuständigen Rathaus oder bei den Bürgerdiensten beantragt und verlangt folgende Voraussetzungen:

Dokumente
Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
Angaben über die Art des geplanten Gewerbes
Erklärung ob haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit geplant ist
Entrichtung der Verwaltungsgebühr (regional unterschiedlich zwischen 20 und 40 €)

Die Erteilung eines Gewerbescheins erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage und bringt mit sich, das die ausstellende Behörde weitere Stellen, wie Finanzamt und Industrie- und Handelskammer über die erteilte Erlaubnis informiert.

Checkliste Konzession

Eine Konzession ist erforderlich, wenn im geplanten Café Alkohol ausgeschenkt werden soll und/oder zubereitete Speisen angeboten werden sollen. Es handelt sich dann um eine selbstständige Tätigkeit, deren Erlaubnispflicht im deutschen Gaststättengesetz geregelt ist. Die Kosten für die Erteilung einer Konzession sind regional unterschiedlich und können zwischen 50 und 400 € betragen. Beantragt wird die Konzession beim zuständigen Gewerbeamt, folgende Unterlagen sind dazu Voraussetzung:

Dokument Wo erhalte ich das Dokument?
Personalausweis Örtliche Meldebehörde
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Auskunftserteilung aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) Private Versicherungsunternehmen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Pacht- oder Mietvertrag für die Räumlichkeiten Vermieter
Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden (Unfallversicherung) Berufsgenossenschaft
Gesundheitszeugnis für Betreiber und Angestellte Gesundheitsamt
Nachweise über die Teilnahme an gesetzlich vorgeschrieben Schulungen über Gesundheit und Hygiene Gesundheitsamt & Industrie- und Handelskammer
Ausschankgenehmigung Gewerbemeldestelle

Wie Sie an die einzelnen Dokumente und Unterlagen gelangen, haben wir hier in einem PDF kostenfrei zusammengestellt. Damit das PDF zur Verfügung gestellt werden kann, bitten wir Sie Ihre Email anzugeben (Falls Sie nachfolgend kein Formular sehen, klicken Sie HIER):

(Eine Email mit dem PDF wurde erfolgreich an verschickt, sobald diese Seite neugeladen wird)

Versicherungen für Gewerbetreibende

Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):

Kostenlose Anfrage zur Gewerbeversicherung

Details

Wichtige Genehmigungen, Auflagen & Voraussetzungen für Gastrome im Speziellen

Im Gaststättengewerbe wird mit empfindlichen Gütern umgegangen. Der Staat fordert daher einen ordnunggemäßen Umgang mit Lebensmitteln und Getränken. Die Einhaltung dessen stellt er sicher, indem er bestimmte Voraussetzungen an die Gasstättenbetreiber stellt. Der verlängerte Arm des Staates ist in diesen Dingen das Gesundheitsamt, das spontan eine Prüfung der vorherrschenden Hygienebedingungen veranlassen kann.

Gesundheitszeugnis beantragen

Ein Gesundheitszeugnis ist das positive Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung, das dem Teilnehmer erlaubt, Lebensmittel in gastronomischen Betrieben zu verarbeiten und zu verkaufen. Der verantwortliche Amtsarzt bestätigt mit dem Gesundheitszeugnis, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung nichts festgestellt werden konnte, was dem Umgang mit Lebensmitteln im Wege stehen würde. Es erfolgt zusätzlich eine Belehrung zum Thema Infektionskrankheiten, relevante Symtome derselben und Umstände die zum sofortigen Beschäftigungsverbot führen können.

Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung über Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene

Dahinter verbirgt sich die Pflicht zur Teilnahme an themenbezogene Schulungen für Antragsteller auf eine Konzession. Die Veranstaltungen werden von den jeweiligen Industrie und Handelskammern angeboten und unterrichten die Teilnehmer unter anderem über relevante Bereiche aus dem Getränkeschankanlagenrecht, der Lebensmittelüberwachung und Hygiene, der Hackfleischverordnung und des Infektionsschutzgesetzes. Auch auf die Rechtsgrundlagen des Jugendschutzgesetzes wird eingegangen.

Alkoholhaltiges nur mit Ausschankgenehmigung

Bietet das Café seinen Kunden alkoholische Getränke an, bedarf es einer Ausschankgenehmigung, welches bei der örtlichen Stadtverwaltung beantragt wird. Softdrinks mit minimalen Mengen an Alkohol (bspw. alkoholfreien Cider) fallen nicht unter diese Vorschrift.

Vorschriften & Auflagen für die Gründung eines Gewerbes

Neben einer geeigneten Immobilie in guter Lage, einem erfolgsversprechenden Geschäftskonzept und einer guten Portion Unternehmergeist, gehört die Überwindung der aufgeführten bürokratischen Hindernisse zu den Voraussetzungen ein Café zu gründen.
Im Einzelnen kann sinn und Zweck dieser Bürokratie sicher angezweifelt werden, die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch rechtsbindend und müssen beachtet werden. Gerade bei der Beantragung einer Konzession sind sie in Teilen sicher noch näher erklärungsbedürftig.

Grünes Licht nur mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit dieser Bescheinigung gibt das zuständige Finanzamt auf Antrag Auskunft über eventuell vorhandene Steuerschulden des Antragstellers einer Konzession. Das können bei schon einmal erfolgter, selbstständiger Tätigkeit angeforderte Steuerzahlungen sein, die nicht beglichen wurden. Die ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also der Beleg dafür, dass keine Steuerschulden in irgendeiner Form bestehen.

Besondere Vorschriften bei der Beschäftigung von Café Angestellten

Mit der Beschäftigung von Angestellten gehen immer auch Pflichten einher, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Für den Arbeitgeber bestehen unter anderem Lohnzahlungspflicht, Beschäftigungspflicht und Fürsorgepflicht seinen Angestellten gegenüber. Die Lohnzahlungspflicht regelt die vereinbarte Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistung, die Beschäftigungspflicht muss dem Angestellten ermöglichen die vereinbarten Tätigkeiten auszuführen, und die Fürsorgepflicht beinhaltet unter anderem dass der Arbeitgeber verpflichtet ist Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben seiner Angestellten fernhalten muss. Dazu kommen Informationspflichten verschiedener Art und die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien. Café-Angestellte bzw. Angestellte, die sich in der Nähe von Lebensmitteln aufhalten, brauchen ebenfalls eine Gesundheitsbescheinigung. Diese wird beim Gesundheitsamt in Form einer 1-2 stündigen Schulung eingeholt und kostet rund 40 €.