„Bier hat immer Konjunktur“ – Mit dieser einfachen Formel haben schon viele versucht im Brauwesen Fuß zu fassen.
Doch allein tief ins Glas zu schauen und sich auf die knapp 500-jährige Tradition der Bierkultur zu berufen, genügt den heutigen Ansprüchen für eine ordentliche Existenzgründung im Brauereiwesen lange nicht mehr. Hier listen wir alle Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen und Vorschriften auf, die Sie benötigen um eine Brauerei erfolgreich zu gründen.
Checkliste: Was braucht man, um eine Brauerei zu eröffnen?
Genehmigungen, Voraussetzungen, Auflagen und Vorschriften für Brauerei-Gründer
Es müsste schon eine Art „runden Tisch“ geben – manche nennen ihn Stammtisch- wo das Vorhaben fachlich und juristisch auf den Prüfstand gestellt wird.
Dort würde dann im engsten Bekanntenkreis unter lauter „Sachverständigen“ festgestellt, dass die Gründung einer Brauerei auf wackeligen Beinen stehen würde, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt werden können:
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
---|---|
Schufaauszug | SCHUFA |
Führungszeugnis Belegart O | Bundesamt für Justiz |
Auszug Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Gaststättenunterrichtungsnachweis | IHK |
Antrag für bauliche Änderungen – innen wie außen | Bauordnungsamt |
Antrag auf Abnahme der baulichen Veränderungen | Bauordnungsamt |
Gewerbeschein | Gewerbeamt |
Schanklizenz | Gewerbeamt |
Gewerbeversicherung (hier unverbindlich anfragen) | Private Versicherungsunternehmen |
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft | Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe |
Notwendige Gewerbeversicherungen | Diverse private Versicherer |
Antrag auf Bewirtung im Freien | Ordnungsamt |
Steueranmeldung | Hauptzollamt |
Auszug aus dem Handelsregister | Registergericht |
Bei Gaststättenübernahme: Verzichtserklärung | Vorgänger |
Gesundheitszeugnis und Schulung (auch Angestellte) | Gesundheitsamt |
Versicherungen für Gewerbetreibende
Es gibt nicht die eine Gewerbeversicherung. Für Selbstständige gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Private Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, etc. Welche davon für Ihr Geschäft tatsächlich relevant sind, erklärt ein erfahrener Versicherungsexperte. Stellen Sie eine kostenlose unverbindliche Anfrage und erhalten Sie diesbezüglich eine persönliche Beratung (Bitte geben Sie Ihre richtige Telefonnummer an, da ansonsten keine Beratung möglich ist):
Kostenlose Anfrage zur Gewerbeversicherung
Brauerei eröffnen: Bierbrauen für jedermann
Wenn sich dann zu späterer Stunde die Bierkästen stapeln und der Pro Kopf Verbrauch von 105l Bier der Deutschen im Jahr einen neuen Rekordwert erreicht hat, stellt man sich schnell diese eine Frage: Kann denn wirklich jedermann einfach so Bier brauen und zum Selbstkostenpreis ausschenken?
Ohne vom Fiskus bedrängt zu werden?
Die überraschende Antwort lautet erstmal: Ja.
Ja jeder kann und darf Bier brauen so viel er will. Er muss dafür nicht zwingend einen Meisterbrief vorweisen.
Auch der leidenschaftliche Hobbybrauer hat das Recht sich in diesem Gewerbe zu betätigen.
Überschreitet er jedoch die Menge von 2 Hektolitern im Jahr muss er nach $29 Absatz 2 Biersteuergesetz beim zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abgeben.
Bei einer professionell betriebenen Brauerei ist das natürlich regelmäßig der Fall. Die Steuer selbst ist allerdings mit 0,44€ pro Hektoliter nicht allzu hoch.
Die Konzession: Wenn aus einer Bierlaune eine Brauerei wird
Natürlich kann jetzt nicht jeder das neue Bier des Existenzgründers trinken. Nicht wegen der Steuer, an die der durstige Verbraucherin diesem einen Moment ohnehin nicht denkt. Sondern vielmehr weil es die Brauerei des Existenzgründers ohne eine ausgestellte Konzession der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht geben wird.
Bier brauen darf zwar jedermann in seinem „Hobbykeller“. Bier über eine groß angelegte Brauerei herstellen und vertreiben dagegen geht nur mit einer von der Stadt/Gemeinde erteilten Konzession.
Für den vom Ehrgeiz gepackten Existenzgründer bedeutet dies dann: Der Weg zum Gewerbeamt ist unvermeidbar.
Ist er dann vielleicht nicht der Einzige in seiner Stadt mit einer Brauerei, kann die Stadt die Konzession entsprechend teuer machen. Schließlich entscheidet sie allein darüber wie viele Brauerei sich wo ansiedeln. In der Regel gibt es allerdings keine Probleme. Man denke nur mal an Oberfranken mit der größten Brauereidichte der Welt. Viel Bier bedeutet irgendwo ja auch eine große Vielfalt für den Verbraucher.
Brauerei gründen: Gute „Zeugnisse“ abgeben
Trotzdem will der Endverbraucher natürlich wissen, bei wem er sein Bier trinkt. Auch die Stadt oder ggf. Lieferanten haben einen Ruf zu verlieren. Für alle Beteiligten wäre es daher nicht bekömmlich, wenn der Existenzgründer ein vorbestrafter Alkoholiker ist, der seinen Gerstensaft am liebsten selbst in rauen Mengen vorab konsumiert und die Hygienevorschriften dabei schleifen lässt.
Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eines Gesundheitszeugnisses muss er daher schon aus eigenem Interesse nachweisen. Diese kann er beim Ordnungsamt seiner Stadt beantragen.